Ein Berufsbetreuer übernimmt die gesetzliche Betreuung und Vertretung von Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Seine Aufgaben umfassen insbesondere die rechtliche Vertretung in Gesundheits-, Vermögens- und Wohnangelegenheiten, um die Interessen des Betreuten bestmöglich zu schützen. Neben der Vermögensverwaltung sorgt er auch für eine angemessene medizinische und soziale Versorgung und setzt die Wünsche und Bedürfnisse der betreuten Person um, soweit es möglich und erlaubt ist. Ziel ist es, die Autonomie und Lebensqualität der betreuten Person zu wahren und zu fördern.
Rechtliche Vertretung
Als Berufsbetreuer wird die gesetzliche Vertretung übernommen und die Interessen in allen rechtlichen Angelegenheiten gewahrt. Dabei steht die Selbstbestimmung der Betroffenen im Mittelpunkt.
Vermögensverwaltung
Zuverlässige Betreuung der finanziellen Angelegenheiten wird sichergestellt – von der Kontoführung bis zur Vermögenssicherung. Dies geschieht stets transparent und unter gerichtlicher Kontrolle.
Gesundheitsfürsorge
Die Organisation der medizinischen und sozialen Versorgung wird in vertrauensvolle Hände gelegt. Dabei wird aktiv für die bestmögliche Betreuung und Pflege gesorgt.
Aufenthaltsbestimmung
Der Berufsbetreuer wählt den Wohnort der betreuten Person, wobei er deren Wünsche sowie gesundheitliche und soziale Bedürfnisse berücksichtigt, um eine harmonische und unterstützende Lebensumgebung zu schaffen.
Postöffnung
Der Berufsbetreuer öffnet und verwaltet die Post der betreuten Person. Er stellt sicher, dass wichtige Mitteilungen und Rechnungen rechtzeitig bearbeitet werden, um alle erforderlichen Maßnahmen im Interesse der Person zu treffen.
Behörden
Der Berufsbetreuer erledigt die behördlichen Angelegenheiten der betreuten Person fristgerecht, um ihre rechtlichen und finanziellen Interessen zu schützen.






Ein Berufsbetreuer benötigt umfassende Sachkenntnisse, um die vielfältigen Aufgaben verantwortungsbewusst und professionell zu erfüllen. Die Sachkundeprüfung umfasst dabei zahlreiche Themenbereiche, die sicherstellen, dass der Betreuer in allen relevanten Bereichen über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügt.

Schwerpunkte
Die 11 zentralen Schwerpunkte der Sachkunde für Berufsbetreuer umfassen:
- Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, wie Sozialgesetzbuch (SGB), Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Verständnis der Ansprüche auf Sozialleistungen und deren Beantragung sowie Regelungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen.
- Vertieftes Wissen über das Betreuungsrecht, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Bezug auf Betreuungen.
- Rechtsgrundlagen zur Bestellung und Entlassung eines Betreuers, Aufgabenkreise und Abgrenzungen zu Vollmachten und Patientenverfügungen.
- Sachgerechte und lückenlose Dokumentation aller Betreuungstätigkeiten, inklusive Berichterstattungspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht.
- Erstellung von Berichten und Dokumentationen zur Betreuungssituation und wichtigen Entscheidungen im Sinne der Transparenz.
- Verwaltung und Sicherung des Vermögens der betreuten Person, einschließlich der Führung von Bankkonten und Sparguthaben.
- Kenntnisse über den Schutz und die richtige Verwendung von Vermögen sowie die gerichtliche Rechenschaftspflicht bei der Vermögensverwaltung.
- Fertigkeiten zur Erstellung und Überprüfung von Abrechnungen, sowohl für die betreute Person als auch für das Betreuungsgericht.
- Basiswissen im Rechnungswesen und Kenntnisse der Kostenabrechnung im Rahmen der Betreuung.
- Grundkenntnisse zu häufigen gesundheitlichen Einschränkungen wie Demenz, psychische Erkrankungen, körperliche Behinderungen.
- Wissen über die medizinische und pflegerische Versorgung, z.B. Organisation von Pflege und Einleitung medizinischer Maßnahmen.
- Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeiten im Umgang mit betreuten Personen und deren Angehörigen.
- Grundlagen der Psychologie, um die Bedürfnisse und Wünsche der betreuten Person zu erkennen und angemessen zu unterstützen.
- Sachkunde zur Auswahl einer geeigneten Wohnform, je nach Bedürfnislage und Wünschen der betreuten Person.
- Kenntnisse in der Organisation von betreutem Wohnen oder Pflegeeinrichtungen und Überwachung der Wohnraumgestaltung.
- Wissen über die Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen wie Sozialämtern, Krankenkassen, Rentenversicherungen und Pflegediensten.
- Sachkenntnisse zur Beantragung von Leistungen und der interdisziplinären Kommunikation zur umfassenden Betreuung der Person.
- Verständnis der ethischen Grundlagen im Umgang mit betreuten Menschen und der Wahrung ihrer Rechte.
- Berufsrechtliche Vorgaben und Prinzipien der Autonomiewahrung, Verantwortungsbewusstsein und Verschwiegenheitspflicht.
- Kenntnisse im Umgang mit Konfliktsituationen, sowohl mit der betreuten Person als auch mit Angehörigen und Dritten.
- Fertigkeiten zur Deeskalation und zur schnellen, sicheren Entscheidungsfindung in Krisenfällen.
Diese Sachkundeanforderungen garantieren, dass Berufsbetreuer umfassend qualifiziert sind, um ihren Klienten eine rechtssichere, würdevolle und bedürfnisorientierte Unterstützung zu gewährleisten. Durch regelmäßige Fortbildungen in diesen Bereichen bleiben Berufsbetreuer stets auf dem neuesten Stand und können die vielfältigen Anforderungen des Betreuungsalltags meistern.